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EU-Datenschützer warnt vor Änderungen am Telekom-Paket
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Geschrieben von Rick am 05. September 2008 07:14:28 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Peter Hustinx, European Data Protection Supervisor (EDPS), hat sich in
einem Schreiben gegen die Annahme einer Reihe von Änderungsvorschlägen
des konservativen EU-Abgeordneten Malcolm Harbour zum EU-Telekom-Paket
gewandt. Eine ganze Reihe von Harbours Vorschlägen würde die
Privatsphäre der Internetnutzer gefährden, so Hustinx.
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Redefreiheit und Privatsphäre der Internetnutzer bedroht
Peter Hustinx, European Data Protection Supervisor
(EDPS), hat sich in einem Schreiben gegen die Annahme einer Reihe von
Änderungsvorschlägen des konservativen EU-Abgeordneten Malcolm Harbour
zum EU-Telekom-Paket gewandt. Eine ganze Reihe von Harbours Vorschlägen
würde die Privatsphäre der Internetnutzer gefährden, so Hustinx.
Das so genannte Telekom-Paket der Europäischen Union ist ein Bündel aus
mehreren Richtlinien und einer Empfehlung mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekom-Marktes vorantreiben will. Telekom-Dienstleistungen sollen in der EU "besser und billiger" werden. Zu diesem Zweck sollen nach Aussage der EU-Kommission die Rechte
der Verbraucher und der Wettbewerb und den Anbietern gestärkt werden.
Der konservative EU-Abgeordnete Malcolm Harbour, Berichterstatter für
die Richtlinie "Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste:
Universaldienst und Nutzerrechte, Schutz der Privatsphäre und
Verbraucherschutz", hat dazu seine Vorstellungen von Verbraucherschutz
und Datenschutz in insgesamt 151 Änderungsanträge
für den Richtlinienentwurf der EU-Kommission verpackt - und diese haben
es in sich. Harbour will beispielsweise IP-Adressen nur ausnahmsweise
als personenbezogene Daten definieren lassen, die Internetnutzung
staatlich überwachen und Provider dazu heranziehen, ihre Kunden bei
mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen zu verwarnen. So heißt es etwa
in Änderungsantrag 9:
"Um im Zusammenhang mit der Nutzung von Kommunikationsdiensten auf
im öffentlichen Interesse liegende Fragen eingehen und einen Beitrag
zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer Personen leisten zu
können, sollten die zuständigen nationalen Behörden in der Lage sein,
mit Hilfe der Anbieter Informationen über die Nutzung der
Kommunikationsdienste zu erstellen und verbreiten zu lassen. Diese
Informationen sollten auch Warnungen vor Verstößen gegen das
Urheberrecht, anderen Formen der unrechtmäßigen Nutzung und der
Verbreitung schädlicher Inhalte sowie Ratschläge und Angaben dazu
enthalten, wie die Teilnehmer ihre persönliche Sicherheit, die z.B.
durch die Weitergabe persönlicher Informationen in bestimmten
Situationen gefährdet sein kann, ihre Privatsphäre und personenbezogene
Daten schützen können."
Der oberste Datenschützer der EU, Peter Hustinx, warnt in einem
aktuellen Schreiben die EU-Abgeordneten ausdrücklich davor, die
Harbour-Wünsche einfach abzunicken. Hustinx spricht sich ausdrücklich
dagegen aus, IP-Adressen per Gesetz eine datenschutzrechtliche
Ausnahmestellung zu verleihen. Vielmehr sei ausschließlich fallweise zu
entscheiden, ob eine IP-Adresse personenbezogen ist oder nicht. Auch
den in Änderungsvorschlag 130 geforderten Freibrief für die
Verarbeitung von Verkehrsdaten lehnt Hustinx in der vorgeschlagenen
Fassung als zu weit gefasst ab.
Hustinx zeigt sich besorgt, dass die Änderungsvorschläge in ihrer Gesamtheit den Boden "für
die breite Überwachung der Internetnutzer und den Einsatz von
Filtertechnologien zur Feststellung mutmaßlicher
Urheberrechtsverletzungen"bereiten könnten. Ein solcher rechtlicher Rahmen, der die "systematisch Überwachung" der Internetnutzer ermöglicht, "bedroht ebenfalls die Redefreiheit",
so Hustinx’ Einschätzung. Er fordert daher das EU-Parlament dazu auf,
die von Harbour vorgelegten Änderungsvorschläge in den kritischen
Punkten zu modifizieren beziehungsweise zu streichen.
Geschrieben von Rick am 04. September 2008 06:45:43 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Die freie Antivirensoftware ClamAV enthält in der neuen Version 0.9.4
zwei zusätzliche Mechanismen, um Schädlinge aufzuspüren. Außerdem sucht
die Software nun nach persönlichen Daten, um einen Identitätsdiebstahl
zu verhindern
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Neue Disassembly Engine integriert
Die freie Antivirensoftware ClamAV enthält in der neuen
Version 0.9.4 zwei zusätzliche Mechanismen, um Schädlinge aufzuspüren.
Außerdem sucht die Software nun nach persönlichen Daten, um einen
Identitätsdiebstahl zu verhindern.
Die neue Disassembly Engine zerlegt Binärdateien und untersucht den
Code selbst an bestimmten Positionen. So soll ClamAV auch
verschlüsselte Schadsoftware erkennen können. Letztlich sollen sich so
auch zuverlässigere Virensignaturen erstellen lassen. Neu ist außerdem
eine Engine, die es ermöglicht, mehrere Signaturen mit logischen
Operatoren zu verknüpfen.
Das "Data Loss Prevention"-Modul untersucht Daten außerdem
daraufhin, ob Kreditkartennummern oder andere persönliche Informationen
enthalten sind. Dies soll einen Identitätsdiebstahl durch Trojaner
verhindern. Für die beste Wirkung soll ClamAV mit Snort kombiniert werden.
Verbessert wurden zudem die Anti-Phishing-Technik und die Untersuchung
von Skripten. Außerdem können ClamD nun Verzeichnisse mitgeteilt
werden, die nicht untersucht werden sollen. Dies ist speziell für Scans
von NFS- und SMB-Servern gedacht.
ClamAV 0.9.4
kann ab sofort im Quelltext heruntergeladen werden. Die Software läuft
unter anderem unter Linux und Windows und wird unter der GPL
veröffentlicht. Die Änderungen sind in einem PDF-Dokument aufgeführt.
Adressvermittler handeln angeblich unerlaubt mit Meldedaten
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Geschrieben von Rick am 30. August 2008 07:28:42 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Adressvermittler speichern und nutzen unerlaubt Daten aus
Einwohnermeldeämtern. Mindestens acht dieser Unternehmen wird laut
eines Berichts der taz eine solche missbräuchliche Nutzung von
Meldedaten vorgeworfen. Bei der SPD führten die jüngsten Datenskandale
zum Umdenken: Kippt die Partei jetzt das zentrale Melderegister?
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Unternehmen verfügen über Adressregister mit Millionen von Einträgen
Adressvermittler speichern und nutzen unerlaubt Daten aus
Einwohnermeldeämtern. Mindestens acht dieser Unternehmen wird laut
eines Berichts der taz eine solche missbräuchliche Nutzung von
Meldedaten vorgeworfen. Bei der SPD führten die jüngsten Datenskandale
zum Umdenken: Kippt die Partei jetzt das zentrale Melderegister?
Nach den Datendiebstählen bei der Süddeutschen Klassenlotterie und der Deutschen Telekom berichtet die taz von einem neuen Fall von Datenmissbrauch. Danach speichern und verkaufen Adressvermittler unerlaubt Meldedaten.
Adressvermittler recherchieren im Auftrag von Unternehmen oder Banken
bei Einwohnermeldeämtern die Adressen etwa von zahlungsunwilligen
Kunden und geben diese Daten an ihre Auftraggeber weiter. Danach müssen
die Vermittler die Daten sofort löschen.
Genau das haben einige Unternehmen aus dieser Branche jedoch
nicht getan, sondern stattdessen die Daten fleißig gespeichert.
Mindestens acht Unternehmen wird ein solcher Datenmissbrauch
vorgeworfen. Eines verfügte über eine Datenbank mit 72 Millionen
Datensätzen. Die Behörden gehen davon aus, dass bei den anderen
Unternehmen die Zahl der gespeicherten Datensätze ebenfalls im
zweistelligen Millionenbereich liegt. Zum Vergleich: Deutschland hat
derzeit etwa 82 Millionen Einwohner.
Diese Adressvermittler verdienen an ihren Datenbanken gleich
doppelt, beschreibt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes
Schleswig-Holstein, das Geschäftsmodell: Statt eine kostenpflichtige
Anfrage bei einem Meldeamt zu stellen, suchen die Vermittler zunächst
in ihrem eigenen Register nach einer Adresse und sparen, wenn sie
fündig werden, die Gebühr für das Amt. Eine andere Möglichkeit, Kapital
aus den Datensammlungen zu schlagen, ist, Adressen zu Werbezwecken zu
verkaufen. "Dies wird aber durch das Melderecht unzweifelhaft verboten", erklärt Weichert.
Die Adressvermittler hingegen verteidigen ihre Adressregister und bestreiten, dass Daten aus
Melderegisterauskünften nicht gespeichert werden dürften. Das sei "eine neue und alles andere als zwingende Deutung der Gesetzeslage" sagte der Vertreter eines Berliner Unternehmens der taz.
Das Datenschutzgesetz erlaubt die Speicherung von persönlichen Daten,
wenn diese aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Datenschützer
und Innenministerien halten Meldedaten für keine allgemein zugänglichen
Quellen, diese dienen in erster Linie staatlichen Zwecken. Die darin
erfassten Daten der Bürger seien "Zwangsdaten", deren Nutzung "präzise geregelt"
sei, so Weichert. Bürger könnten etwa bestimmte Nutzungen ihrer Daten
verbieten. Unternehmen und Privatpersonen hingegen können nicht ohne
weiteres Auskünfte bei Meldeämtern einholen. Die Adressvermittler
vermuten jedoch, dass die Ministerien eher ein ökonomisches Interesse
verfolgen: Dürfen die Unternehmen die Adressen nicht speichern, müssen
sie für jede Melderegisterauskunft erneut eine Gebühr entrichten.
Angesichts der aktuellen Verstöße gegen den Datenschutz hat
die SPD ihre Haltung zu dem von Innenminister Wolfgang Schäuble
geforderten zentralen Bundesmelderegister geändert. Die Mehrheit der Partei sei inzwischen gegen die zentralisierte Datenbank, sagte Dieter
Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der taz. "Es ist der beste Datenschutz, sensible Daten nicht unnötig doppelt und dreifach zu speichern und zugänglich zu machen"", so Wiefelspütz.
Firefox-Erweiterung schützt vor Man-in-the-Middle-Angriffen
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Geschrieben von Rick am 28. August 2008 07:04:26 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Forscher der Carnegie Mellon Universität haben eine Erweiterung für den
Firefox-Browser entwickelt, die den Anwender vor sogenannten
Man-in-the-Middle-Attacken schützt. "Perspectives" überprüft dazu, ob
der Schlüssel der Gegenseite korrekt ist. So wissen Nutzer auch, ob sie
einer Verbindung vertrauen können, wenn der Server ein selbst
signiertes Zertifikat verwendet.
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Firefox-Erweiterung schützt vor Man-in-the-Middle-Angriffen
Open-Source-Software soll auch DNS-Exploits vorbeugen
Forscher der Carnegie Mellon Universität haben eine
Erweiterung für den Firefox-Browser entwickelt, die den Anwender vor
sogenannten Man-in-the-Middle-Attacken schützt. "Perspectives"
überprüft dazu, ob der Schlüssel der Gegenseite korrekt ist. So wissen
Nutzer auch, ob sie einer Verbindung vertrauen können, wenn der Server
ein selbst signiertes Zertifikat verwendet.
Auch bei per SSL
gesicherten Verbindungen zu Webseiten ist prinzipiell ein Angriff
denkbar. Ist das Zertifikat nämlich nicht von einer
Zertifizierungsstelle beglaubigt, kann nicht per Public-Key-Verfahren
überprüft werden, ob die Gegenstelle auch wirklich der gewünschte
Server ist. Browser wie der Firefox warnen den Anwender daher und überlassen ihm die Entscheidung, ob er die Verbindung aufbauen möchte.
Denkbar in so einem Fall ist, dass sich ein Angreifer zwischen Client
und Server geschaltet hat und sich als die Gegenstelle ausgibt - der
sogenannte Man-in-the-Middle-Angriff. Das unbeglaubigte SSL-Zertifikat täuscht in so einem Fall Sicherheit vor.
Die wenigsten Nutzer werden sich die Mühe machen, den verwendeten
Schlüssel manuell zu überprüfen. Hier greift die Firefox-Erweiterung
Perspectives. Die Software fragt sogenannte "Network Notary Server" ab,
um zu überprüfen, ob derselbe Schlüssel verwendet wird, der in der
Vergangenheit auch schon von dem entsprechenden Server verwendet wurde.
So kann Perspectives zumindest vor einem möglichen Angriff warnen.
So soll Perspectives auch vor Auswirkungen des kürzlich im DNS-Protokoll entdeckten Fehlers
schützen. Durch Exploits für diese Sicherheitslücke kann der Anwender
beim Aufruf einer Internetadresse auf einen anderen Server umgeleitet
werden, ohne dass er dies merkt. Perspectives soll auch dies erkennen.
Die Entwickler bieten außerdem einen OpenSSH-Client an, der ebenfalls nach diesem Muster arbeitet.
Die Erweiterung ist in einer Version für Linux (32-Bit), Windows und MacOS X (x86) für Firefox 3 verfügbar. Auch der Quelltext steht zum Download bereit. Die Software
wird unter den Bedingungen der GPLv3 als Open Source veröffentlicht.
Verbraucherschützer fordern Verbot von Datenhandel
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Geschrieben von Rick am 26. August 2008 06:51:57 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Ein Verbot des Handels mit sensiblen Daten von Konsumenten fordern
jetzt Verbraucherschützer. Grund hierfür ist, dass offenbar nach wie
vor ungerechtfertigte Kontoabbuchungen in großer Zahl stattfinden.
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Ein Verbot des Handels mit sensiblen Daten von Konsumenten fordern
jetzt Verbraucherschützer. Grund hierfür ist, dass offenbar nach wie
vor ungerechtfertigte Kontoabbuchungen in großer Zahl stattfinden. In
einer nur sechs Tage dauernden Internet-Umfrage hat die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jetzt 180 Fälle dokumentiert, in
denen Verbraucher von dem Adressdatenhandel betroffen gewesen sind. Bei
80 von ihnen ist unberechtigt Geld vom Girokonto abgebucht worden.
Andere Konsumenten berichteten, ihnen sei ihre Kontoverbindung am
Telefon durch einen Anrufer genannt worden oder sie sei in einem
schriftlichen Anschreiben enthalten gewesen. In sämtlichen Fällen soll
keine aktuelle Geschäftbeziehung zu dem anrufenden, schreibenden oder
abbuchenden Unternehmen bestanden haben. Die Verbraucher nannten am
häufigsten Unternehmen der Glücksspielbranche. Es wurde aber auch von
Buchclubs, Telekommunikationsanbietern und Verlagen berichtet.
Laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" werden die Politiker in Bezug
auf den jüngsten Datenhandel-Skandal nun aktiv. Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble will demnach Ende August Einladungen zu einem
Krisengespräch verschicken, in dem es um den Datendiebstahl gehen soll.
Zu den Empfängern der Einladungen gehören unter anderem die
Justizministerin Brigitte Zypries, der Wirtschaftsminister Michael Glos
sowie der Verbraucherschutzminister Horst Seehofer. Das Treffen wird
voraussichtlich Anfang September 2008 stattfinden.
Geschrieben von Rick am 21. August 2008 20:19:04 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Der Callcenter-Verband DDV hat vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals um Datendiebstahl und illegale Kontenabbuchungen den Handel mit Adressen verteidigt. Das "Adressgeschäft sei nicht per se fragwürdig", so Verbandssprecher Patrick Tapp. Ein Verbot des Datenhandels ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen sei "Beschneidung der Werbefreiheit".
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Lehnt Verbot des Datenhandels ohne "aktive Einwilligung" der Betroffenen ab
Der Callcenter-Verband DDV hat vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals um Datendiebstahl und illegale Kontenabbuchungen den Handel mit Adressen verteidigt. Das "Adressgeschäft sei nicht per se fragwürdig", so Verbandssprecher Patrick Tapp. Ein Verbot des Datenhandels ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen sei "Beschneidung der Werbefreiheit".
Mit einer drastischen Stellungnahme ist der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), der Callcenter-Betreiber und deren Auftraggeber vertritt, an die Öffentlichkeit gegangen. Ein strafbarer Vorfall dürfe nicht zum "Regelfall erklärt werden". Am Handel mit Adressen sei nichts Fragwürdiges, so DDV-Vizepräsident Tapp. Die Rufe nach Verboten würden der Situation nicht gerecht.
Am 12. August 2008 war der kriminelle Handel mit Kundendaten der Süddeutschen Klassenlotterie bekanntgeworden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hatte eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt bekommen, die auch Kontoverbindungen der aufgeführten Personen enthielten. Gleichzeitig häuften sich Beschwerden von Betroffenen, denen ohne Einwilligung Beträge zwischen 30 und 100 Euro vom Konto abgebucht wurden. Auch die Deutsche Telekom beklagte, dass Kundendaten gestohlen wurden.
Nach herrschendem Datenschutzrecht dürfen Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Laut Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert sind deshalb die Adressen der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung für Marketingzwecke im Umlauf. Nötig sei deshalb, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken, ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen. Dies lehnt der Callcenter-Verband als "Beschneidung der Werbefreiheit" jedoch ausdrücklich ab.
Tapp hält die bestehende Gesetze für ausreichend: "Datenmissbrauch ist kriminell und durch bestehende Gesetze bereits verboten und sanktioniert. Es läuft entschieden etwas aus dem Ruder, wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, das Adressgeschäft per se sei fragwürdig." Alle Unternehmen einer Wirtschaftsbranche, die sich zum Beispiel in seinem Verband zertifizieren und damit unabhängig kontrollieren ließen, würden pauschal mit ihrer Dienstleistung unter Generalverdacht gestellt, empört sich Tapp. "Wir können es nicht zulassen, dass Kriminelle, die Wirtschaft und Verbraucher beschädigen, als Vorwand dazu dienen, Kundeninformation und Werbung zu untersagen." Der DDV hatte im Fall des aktuellen Datenmissbrauchs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erstattet.
Datenschützer: Adressen aller Bundesbürger im Umlauf
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Geschrieben von Rick am 21. August 2008 06:23:52 Betrachten Sie Themen unter dieser Kategorie Betrachten Sie alle Nachrichtenkategorien
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer geht im aktuellen Skandal um
Datendiebstahl und illegale Kontenabbuchungen davon aus, dass "die Adressen der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung"
für Marketingzwecke im Umlauf sind. Zehn bis zwanzig Millionen
Kontodaten würden von Callcentern für dubiose Geschäftspraktiken
genutzt.
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"Wir sehen jetzt immer mehr von der Spitze des Eisbergs"
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer geht im aktuellen
Skandal um Datendiebstahl und illegale Kontenabbuchungen davon aus,
dass "die Adressen der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung"
für Marketingzwecke im Umlauf sind. Zehn bis zwanzig Millionen
Kontodaten würden von Callcentern für dubiose Geschäftspraktiken
genutzt.
Millionen Kundendaten werden beim Telefonverkauf, bei Glücksspielen,
Preissauschreiben und bei Verkaufsbörsen im Internet abgeschöpft,
erklärte Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert der Süddeutschen Zeitung. "Wir sehen jetzt immer mehr von der Spitze des Eisbergs", betonte er.
Am 12. August 2008
war der kriminelle Handel mit Kundendaten der Süddeutschen
Klassenlotterie bekanntgeworden. Der Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein erhielt eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt,
die auch Kontoverbindungen der aufgeführten Personen enthielten.
Gleichzeitig häuften sich in den Verbraucherzentralen Beschwerden von
Verbrauchern, denen ohne eine Einwilligung Beträge zwischen 30 und 100
Euro vom Konto abgebucht wurden. Wenig später räumte auch die Deutsche Telekomein, dass in dem Unternehmen Kundendaten gestohlen wurden. Der Umfang ist hier noch unbekannt.
Ein aktuelles Beispiel für dreiste Callcenter-Praktiken nennt die
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Eine Konsumentin aus Neumünster
entdeckte auf ihren Kontoauszügen sechs illegale Abbuchungen, die sie
bei ihrer Bank stornierte und rückbuchen ließ. Daraufhin wurde sie von
der abbuchenden Firma angerufen, die sich mit der Rückbuchung
einverstanden erklärte, jedoch nur, wenn die Geschädigte ein
Zeitungsabonnement ordert. "Das ist schlichtweg Erpressung, die angezeigt werden sollte", so Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale. "Was
uns allerdings am meisten erstaunt ist die Dreistigkeit dieser
Unternehmen, die klare datenschutzrechtliche Vorgaben missachten und
offenbar keine Angst davor haben, für diese illegalen Machenschaften
zur Verantwortung gezogen zu werden", so Hagen.
"Äußerst beunruhigend" nannte der Hauptgeschäftsführer des
Branchenverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, die aufgetretenen Fälle
von Datendiebstahl. Rohleder forderte im Gespräch mit der Berliner Zeitung eine schnelle Aufklärung. Um solche Praktiken wirkungsvoller zu
bekämpfen, müsse die finanzielle und personelle Ausstattung des Bundesdatenschutzbeauftragten verbessert werden.